Bei unseren jungen Patienten zwischen 6-17 Jahren ist die Individualprophylaxe sogar Gegenstand der gesetzlichen Krankenversicherung. Hierzu gehören die Erhebung eines Mundhygienestatus, eine Mundgesundheitsaufklärung der jungen Patienten bzw. der Erziehungsberechtigten, die Politur und lokale Fluoridierung der Zähne zur Remineralisierung der selbiger sowie die Versieglung der Fissuren als abschließende Vorbeugemassnahme gegen Karies.
selbstverständlich kann eine Fissurenversiegelung auch nach dem vollendeten 17. Lebensjahr erfolgen. Diese wird danach der Gebührenordnung für Zahnärzte berechnet.